Den Dienst der Kommunionausteilung können geeignete Personen übernehmen, die dazu durch namentliche Benennung und ausdrückliche Beauftragung durch den Pfarrer ermächtigt worden sind.
Für Mädchen und Jungs ab der 1. Klasse bis und mit 4. Klasse mit mindestens einem Eltern-, Grosselternteil oder Gotti/Götti. Jüngere Geschwister sind ebenso herzlich willkommen.
Wer schon einmal die leuchtenden Augen eines Kindes gesehen hat, wenn es „sein Gedicht“, „seine Zeichnung“ dem heiligen Bischof Nikolaus von Myra zeigen darf, weiss, dass diese mehr sagen, als der kleine Mund hervorbringen kann.