Organisation
Um den ständig wachsenden Bedürfnissen und Ansprüchen aus der Kirchgemeinde aber auch aus dem politischen und sozialen Umfeld gerecht zu werden, hat der Kirchgemeinderat mit ausgewählten Vertretern aus den Pfarreigruppen und dem Seelsorgerteam in einem längeren Arbeits- und Diskussionsprozess der Kirchgemeinde und der Pfarrei neue Strukturen gegeben.
Das Organigramm zeigt in strukturierter Ansicht die Organe der Kirchgemeinde, welche im Wesentlichen sind:
Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist das legislative Organ der Kirchgemeinde und erlaubt es den Stimmberechtigten, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen. Jährlich finden in der Regel 2 Versammlungen statt.
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Leiter: Jesko Lamm (Präsident)
Stellvertreter: Albrecht Schnabel (Vizepräsident)
Typischer Versammlungsrhythmus:
Frühlingsversammlung (Rechnung): Juni
Herbstversammlung (Budget, Wahlen): November
Die Traktanden der Kirchgemeindeversammlungen werden jeweils einige Wochen vor der Versammlungen publiziert.
Kirchgemeinderat
Als staatspolitisches Organ stellt der Kirchgemeinderat Infrastruktur und Ressourcen für ein aktives und gut funktionierendes Pfarreileben zur Verfügung. Die 7 Mitglieder stehen den Ressorts vor und sichern sich gegenseitig auch die Stellvertretung. Zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Seite ist eine Erhöhung der Mitgliederzahl auf 9 im Gange.
Der Kirchgemeinderat ist die ausführende Behörde und verantwortlich für die vom Gesetzgeber auferlegten Belange. In die Kompetenz des Kirchgemeinderates fallen vor allem finanzielle, personelle und strukturelle Themen.
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission überwacht die Rechnungsführung und die vorschriftsmässige Verwendung der Steuergelder.
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Die Rechnungsprüfungskommission überwacht die Rechnungsführung und die gesetzmässige Verwendung der Steuergelder und erstellt jährlich einen Rechenschaftsbericht zu Händen der Kirchgemeindeversammlung. Im Sinne des Datenschutzgesetzes ist die Kommission auch gleichzeitig die Aufsichtsstelle für Datenschutz der Kirchgemeinde und berichtet diesbezüglich einmal jährlich an der Versammlung.
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Die von der Versammlung gewählten Revisoren sind:
Sandra Machado, Neuhofstrasse 5C, 3426 Aefligen
André Haussener, Weiheracher 39, 3253 Schnottwil
Liegenschaftskommission
In die Kompetenz der Liegenschaftskommission fallen insbesondere
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Gebäudeunterhalt
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Reinigung und Unterhalt Innenräume und Umgebung
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Garten, Wege, Parkplatz
Die Kommission umfasst bis zu 4 Kommissionsmitglieder und zusätzlich ein Mitglied des Kirchgemeinderates
und wird a. i. von Jesko Lamm geleitet.
Kulturelle Kommission
Die Kulturelle Kommission (KK) der Kirchgemeinde fördert die Gemeinschaft. Sie führt dazu zum Beispiel Apéros zu zahlreichen Kirchanlässen (Ostern, Erstkommunion, Firmung, Agape...) durch. Sie organisiert zusammen mit dem Organisationskomitee das jährlich stattfindende Pfarreifest, beteiligt sich an Anlässen anderer Pfarrei-Gruppierungen und organisiert gelegentlich eigene Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund. Die KK setzt sich auch dafür ein, dass der St. Nikolaus unsere Gemeinde besucht.
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Interessierte sind gebeten, direkt mit dem Pfarreisekretariat Verbindung aufzunehmen.
Kommission Soziale Aktivitäten (KSA)
Die KSA hat den Auftrag, die vom KGR für die karitativen Tätigkeiten der Pfarrei zur Verfügung gestellten Mittel zu verwalten und sinnvoll zu verteilen. Sie ist ein beratendes Organ für den Pfarrer.
Die KSA leistet finanzielle Unterstützung gegenüber Not leidenden, hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansehen der Nationalität, der ethischen Herkunft, der Sprache, des Glaubens oder der sozialen Stellung. Zuwendungen können direkt an natürliche oder juristische Personen erfolgen oder an Projekte und Sammelaktionen mit einschlägiger Aufgabenerfüllung, welche jedoch nicht im Widerspruch zu den Werten des katholischen Glaubens stehen dürfen.
Die Entscheide über Vergabungen beruhen auf einem 4-Säulen-Prinzip:
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Auslandhilfe (nachhaltige Projekte)
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Inlandhilfe (Spontanhilfe)
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Pfarreiprojekte
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Priesterpatenschaften
„Nachhaltig“ bedeutet, dass die Gelder während eines längeren Zeitraums für einen genau definierten Zweck fliessen mit der Auflage, dass der oder die Empfänger jährlich Bericht erstattet über den Einsatz der Mittel und den Fortschritt des Projektes.
Die Kommission besteht aus mindestens 4 Mitgliedern und trifft sich jährlich zu 3-4 Sitzungen.
Kontaktaufnahme:
E-Mail: ksa@kathutzenstorf.ch